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Häufige Fragen

Ja, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, körperliche und geistige Reife vorausgesetzt.
Ja, der sog. "Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen" ist bei Erstausstellung und Auffrischung gleich.
Sie benötigen:
  • ein waffenrechtliches Dokument (Waffenbesitzkarte, Waffenpass oder Jagdkarte)
  • aktuellen ZWR-Auszug/ID-Austria
    Können Sie nicht nachweisen, dass bereits Waffen derselben Kategorie auf Sie registriert sind, dürfen Sie die Waffe erst nach einer vierwöchigen Wartefrist abholen.
  • Kaufpreis: bar, per Karte oder Vorabüberweisung
Wir registrieren die Waffe nach der Abholung kostenlos auf Sie im ZWR.
Wir schicken Ihnen gerne eine Proformarechnung per Mail zu. Nach Einlangen des Kaufbetrags ist die Waffe für Sie reserviert.
Wir prüfen die Verfügbarkeit beim Großhändler und schicken Ihnen eine Proformarechnung per EMail zu. Nach Einlangen des Kaufbetrags bestellen wir die Waffe für Sie und verständigen Sie sobald die Waffe eingetroffen ist.
Wir haben alle Informationen auf folgender Seite für Sie zusammengestellt:
https://www.euroguns.at/ankauf/

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