Service

Wir erbringen zahlreiche Serviceleistungen rund um Waffen und Zubehör.

ZWR Meldungen/Registrierungen

Seit 2014 müssen alle Waffen der Kategorie C im ZWR eingetragen sein. Nachmeldungen sind aber weiterhin möglich.

Wenn eine Waffe der Kategorie C von einer Privatperson an eine andere Privatperson verkauft wird, muss der Besitzerwechsel ebenfalls registriert werden. Wir nehmen die Eintragung gerne für Sie vor.

Privatverkäufe von Waffen der Kategorie B dürfen wir nicht registrieren, Überlasser und Erwerber müssen die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich anzeigen, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat.
Ein Formular für diese Meldung finden Sie in unseren Downloads

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