Änderungen im WaffG seit 28.4.2026
Die im Nationalrat beschlossene Waffengesetznovelle ist mit 28. April 2026 in Kraft getreten. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:
Änderungen bei WBK/WP
- WBK/WP ist auch für den Erwerb von Kat C-Waffen nötig
- WBK/WP ist bei Erstausstellung auf 5 Jahre befristet, danach für EWR-Bürger unbefristet, für Drittstaatsangehörige angemessen befristet.
- Erweiterung auf 5 Plätze erst 5 Jahre nach Ausstellung der unbefristeten WBK möglich!
- Mindestalter
- Kat. B: 25
- Ausnahmen: 21 für Sport (§11b!), Beruf, Jagd; 18 für Berufsoldaten, Miliz-(Unter-)offiziere, (Unter-)offiziere und -innen
- für Kat. C: 21
- Ausnahmen: 18 für Beruf, Sport, Jagd, traditionelle Schützenvereinigung
- Kat. B: 25
- Ausnahmen für Kat.A
- ab 25 Jahren: für Sportschützen auf Antrag für FFW oder Halbautomaten mit großem Magazin möglich
- Keine Ausnahme für Sportschützen für Pumpguns, kurze Flinten, verkürzbare Halbautomaten
Änderungen bei Überlassung und Verkauf von Waffen und Munition
- Sämtliche Privatverkäufe nur mehr über Waffenhändler
- Händler prüft:
- Identität
- Berechtigung
- Wartefrist
- Registrierung erfolgt durch den Händler
Wartefrist beim Ersterwerb
(bereits seit 1. November 2025 gültig)
- 4 Wochen Wartefrist beim ersten Erwerb je Kategorie
- Waffe bleibt in dieser Zeit beim Händler
- Gilt für Kauf und Schenkung
- Ausnahme: z. B. bei Waffenpass oder Ausfuhr
Neue Regeln für Schusswaffen der Kategorie C
- Erwerb und Besitz nur mehr mit WBK/Waffenpass (fallweise nur für Kat. C) oder gültiger Jagdkarte
Erwerb von Munition deutlich strenger geregelt
- Munitionserwerb nur mehr für Berechtigte
- Erforderlich ist künftig:
- Waffenbesitzkarte (WBK) oder Waffenpass (fallweise nur für Kat. C)
- oder gültige Jagdkarte
- oder Auszug aus dem ZWR über den Besitz einer entsprechenden Schusswaffe
- Betrifft alle Munitionskategorien, insbesondere auch Büchsenpatronen, Schrotpatronen
Begriff „Wesentliche Teile“ ausgeweitet
- Neue Definition: Gehäuse und Griffstücke sind immer wesentliche Teile
Wechselsysteme zählen nun als zwei Teile (Lauf + Verschluss) - Registrierung bzw. Bewilligung erforderlich
- Rückerfassungspflicht innerhalb 1 Jahr
Verschärfte Strafbestimmungen
- Unbefugter Besitz von Waffen oder Munition:
- Geldstrafen bis 5.000 € (bzw. 7.000 € im Wiederholungsfall)
- Verstöße gegen Waffenverbote: Gerichtsdelikt möglich
Europäischer Feuerwaffenpass eingeschränkt
- Jäger dürfen:
- Kat. B nicht mehr ohne Genehmigung mitnehmen
- Nur Kat. C weiterhin einfacher möglich
Wichtige Übergangsfristen
(gelten ab dem 28. April 2026)
- 1 Jahr: Registrierung wesentlicher Teile
- 2 Jahre: Anpassung bei Besitz von Kat. C ohne Berechtigung
- 6 Monate: Sonderregelungen (z. B. Prangerstutzen)
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